Ich führe die im Garten anstehende Pflege, wie den Heckenschnitt, Gehölzschnitt (z.B. Schnitt von Sträuchern, Niwaki, Solitärgehölzen und Heckenelementen), die Wiesenmahd und
Staudenpflege, fach- und artgerecht für Sie aus.
Dabei nutze ich mitunter auch Handgeräte und Werkzeuge mit Akkutechnologie, um unnötigen Lärm zu vermeiden.
Die Gartenpflege ist eine haushaltsnahe Dienstleistung; Zahlen Sie die Rechnung per Überweisung, können Sie bei der nächsten Steuererklärung 20% der Lohnkosten als Steuerermäßigung geltend
machen.